Woran müssen Sie denken, wenn Sie in den Kurort gehen?

Bereits am 15. Juni werden die ersten Patienten zur Kur gehen. Während der Coronavirus-Epidemie änderten sich die Regeln für den Aufenthalt in Sanatorien. Woran müssen Sie denken, wenn Sie in den Kurort gehen? Wir stellen einige Fragen und Antworten vor.

Wann werde ich zum Kur gehen?
Die Kurorte nehmen ihre Tätigkeit ab dem 15. Juni dieses Jahres wieder auf. Sie werden von der Regionalabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds über das Datum der Behandlung informiert.

Wegen der Epidemie musste ich die Kurbehandlung abbrechen. Kann ich es beenden?
Personen, die ihre Kurbehandlung nach dem 15. März, die weniger als 15 Tage dauerte, abgebrochen haben, können sie auf der Grundlage ihrer vorherigen Überweisung zu den gleichen Bedingungen wie zuvor fortsetzen, einschließlich der Tage, die sie bereits im Sanatorium verbracht haben. Der Kurort wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren, ab dem Sie die Behandlung wieder aufnehmen können. Dieser Termin darf nicht später als der 30. September dieses Jahres liegen. Die Bedingung für die Fortsetzung der Behandlung ist ein negatives Coronavirus-Testergebnis.

Im April sollte ich in den Kurort gehen, aber mein Aufenthalt fand nicht statt. Ist meine Frist abgelaufen?
Sie ist noch nicht verloren. Wenn Sie die Überweisung an die Woiwodschaftsstation Ihrer Woiwodschaft NFZ zurückgegeben haben, wird sich die Station mit Ihnen in Verbindung setzen und ein neues Behandlungsdatum angeben. Das NFZ wird Sie auch darüber informieren, wo und zu welchen Zeiten Sie den Coronavirus-Test durchführen können. Voraussetzung für einen Kuraufenthalt ist ein negatives Testergebnis. Das Ergebnis des Tests wird Ihnen telefonisch mitgeteilt, so dass Ihre Ankunft spätestens 48 Stunden vor Urlaubsbeginn bestätigt werden kann.

Was mache ich mit einer Überweisung, die ich nicht an die NFZ geschickt habe?
Wenn die Kurbehandlung zwischen dem 14. März und dem 14. Juni stattfinden sollte, sollten Sie eine solche Überweisung an Ihre Woiwodschaftsstelle in der Woiwodschaft NFZ zurücksenden, damit der Fonds Ihnen einen neuen Ort und ein neues Datum der Behandlung mitteilen kann. Die Überweisung sollte bis zum 31. Juli zurückgegeben werden.

Ich habe einen Termin für eine Kur in der zweiten Junihälfte, was muss ich tun, um in das Sanatorium zu gehen?
Wenn Sie Datum und Ort der Behandlung festgelegt haben, können Sie nach Ausschluss des Coronavirus mit der Kur beginnen. Die Woiwodschaftsabteilung der NFZ wird Sie schriftlich darüber informieren, wo und wann Sie den Test durchführen können.

Wo kann ich einen Coronavirus-Test durchführen?
Die Zweigstelle der Woiwodschaft NFZ informiert Sie schriftlich darüber, wo, wann und zu welchen Zeiten es möglich sein wird, den Abstrich zur Untersuchung auf Coronaviren zu entnehmen. Der diagnostische Test auf SARS-CoV-2 kann frühestens 6 Tage vor Beginn der Kurbehandlung durchgeführt werden.

Werde ich für den Coronavirus-Test bezahlen müssen?
Der Test ist für Kurgäste kostenlos. Der Nationale Gesundheitsfonds zahlt für die Entnahme des Abstrichs und die Durchführung des Tests an den von der Woiwodschaftsabteilung der NFZ angegebenen Punkten.

Werde ich für einen diagnostischen Test auf das Coronavirus überwiesen?
Die Grundlage für den Test ist eine Überweisung zur Kurbehandlung oder Kurrehabilitation.

Ich gehe mit dem Baby als Betreuerin in das Sanatorium. Muss ich auch einen Coronavirus-Test machen?
Die Verpflichtung zur Durchführung eines Coronavirus-Ausschlusstests betrifft sowohl Kinder, die auf eine Kurbehandlung warten, als auch ihre Betreuer.

Wie erfahre ich das Testergebnis und kann ich zum Kur gehen?
Das Ergebnis des Tests wird Ihnen - noch vor Ihrer Abreise - telefonisch an den Kurort, an den Sie verwiesen wurden, mitgeteilt. Falls das Coronavirus ausgeschlossen ist, wird der Kurort Ihre Ankunft telefonisch bestätigen.

Werde ich innerhalb der vorgeschriebenen Frist in das Sanatorium gehen können, falls der Test bestätigt, dass ich mit dem Coronavirus infiziert bin?
Ein positives Testergebnis bedeutet, dass Sie sich nicht in den Kurort begeben können, weil das Sanatorium keine Person mit nachgewiesenem Coronavirus aufnehmen kann.

Ist es in der gegenwärtigen Situation möglich, die Rückgaben zu nutzen und jemanden ins Sanatorium zu bringen?
Im Falle des Rücktritts von der Kurbehandlung kann der freie Begriff von einer anderen Person verwendet werden. Die Bedingung ist ein negativer Coronavirus-Test.

Quelle und weitere Fragen und Antworten unter: nfz.gov.pl

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